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Ex-Nissan-Chef Ghosn klagt gegen Haftverlängerung

Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn hat Klage gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft eingereicht. Das erklärte am Dienstag das Bezirksgericht in Tokio. Ghosns Anwalt in Tokio, Motonari Otsuru, war für einen Kommentar nicht erreichbar.

Die Strafverfolger in Tokio werfen dem Automanager vor, jahrelang sein Einkommen nicht vollständig angegeben zu haben. Die Anschuldigungen konzentrierten sich zunächst auf die Geschäftsberichte von 2010 bis 2015. In ihnen soll gesetzeswidrig nur die Hälfte der insgesamt geflossenen 10 Milliarden Yen (88 Millionen Franken) Vergütung angegeben worden sein.

Die U-Haft sollte jetzt verlängert werden, weil Ghosn auch von 2015 bis 2018 nicht seine tatsächlichen Bezüge offengelegt haben soll. Der bekannte Automanager könnte bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre ins Gefängnis gehen.

Ghosn, der formell noch Chef des Nissan-Grossaktionärs Renault ist, sitzt seit dem 19. November in Untersuchungshaft. Er hat bislang über seine Anwälte keine Stellungnahme abgegeben. Japanische Medien berichteten jedoch, er habe die Vorwürfe zurückgewiesen.

jb/

Quelle: AWP

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