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Ein süßer Sieg: Lindt im ‚Kaninchenkampf‘ mit Lidl

Beim Premium-Schokoladenhersteller Lindt aus der Schweiz ist am Donnerstag die Flagge erloschen. Das höchste Gericht im Alpenland hat den deutschen Discounter Lidl angewiesen, seinen Schokoladenhasen, der der Lindt-Variante zu sehr ähnelt, nicht mehr in die Regale zu stellen.

Laut dem höchsten Schweizer Gericht verdient Lindt Schutz vor anderen Herstellern, die exklusive und beliebte Produkte der Schweizer Schokoladenmarke fälschen. Der Discounter Lidl sollte daher den Verkauf seines Schokohasen einstellen und die Restbestände vom Markt nehmen.

In seiner Begründung betonte der Oberste Gerichtshof weiter, dass es zwar einige Unterschiede zwischen den Schokoladenkaninchen von Lindt und Lidl gibt, Untersuchungen jedoch gezeigt haben, dass die Unterscheidung für die Verbraucher fast unsichtbar ist. Das neue Urteil, das für Lindt günstig ist, hebt ein früheres Urteil eines unteren Gerichts in der Schweiz auf, wobei Lidl immer noch am längsten zieht.

Lindt kämpft seit langem für den Schutz seiner meistverkauften Produkte. Im vergangenen Jahr wies ein Bundesgericht in Deutschland noch darauf hin, dass ein Schokoladenhase in einer bestimmten Goldverpackung des Schweizer Unternehmens als Marke angesehen werden kann.

Mit Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz und Amerika ist Lindt einer der größten Schokoladenhersteller in Europa. Das Unternehmen wurde 1845 gegründet und begann als Süßwarengeschäft. Nach einer Reihe von Akquisitionen durch Industriepartner in Italien und Österreich wuchs Lindl zu einem börsennotierten Unternehmen mit Verkäufen in allen wichtigen Wirtschaftsregionen.

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