Kultur

Kanton Genf verbietet öffentliche Taufe im Lac Leman

Die Genfer Kantonalverwaltung verweigerte Anfang Juli die Erlaubnis für öffentliche Taufen im Lemansee.

Die Evangelische Kirche, die in der Westschweiz nach eigenen Angaben 40’000 Mitglieder hat, ist empört über die Entscheidung, Taufen durch Eintauchen von Mitgliedern zweier evangelischer Gemeinden im Lac Leman zu verbieten. Der Entscheid basiert auf dem Neutralitätsgesetz, das 2019 von der Mehrheit der Kantonsbewohner verabschiedet wurde. Dieses Gesetz legt die religiöse Neutralität des Staates fest und verbietet jede Form von Proselytismus.

Jean-François Bussy, der Präsident des Evangelischen Bundes des benachbarten Kantons Waadt, in dem öffentliche Taufen noch erlaubt sind, spricht von Machtmissbrauch. Laut kantonalen Beamten werden die Taufen verboten, weil sie im öffentlichen Bereich stattfinden. Religiöse Organisationen können nicht einfach einen Antrag bei der Regierung stellen. Die Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass sie sich verpflichten, keine Handlungen physischer oder psychischer Gewalt, psychischen Missbrauchs und Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder nationalen Herkunft sowie der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu begehen.

Genf ist neben Neuchâtel einer der beiden säkularen Kantone der Schweiz, in denen die strikte Trennung von Kirche und Staat gesetzlich verankert ist. 1536 suchte der französische protestantische Reformator und Theologe Jean Calvin (1509-1564) hier einen Zufluchtsort, um seine Ideen ungestört zu verbreiten. Das Verbot kann heute mit wenig Verständnis rechnen. Niemand hat sich jemals über die Taufen beschwert und ausserhalb der Kantonsgrenzen können sie immer noch problemlos stattfinden. Es kann auch kaum argumentiert werden, dass sie eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellen. Jean-François Bussy spricht von einer Hexenjagd. Das evangelische Netzwerk Schweiz (RES) sieht darin einen Angriff auf die Religionsfreiheit.

Inzwischen wurde Berufung eingelegt, um diese öffentlichen Taufen, die viermal im Jahr für eine Stunde am Sonntagmorgen stattfinden und über die es noch nie Kontroversen gegeben hat, wieder zuzulassen.

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