Technologie

Europäische Regulierungsbehörden wollen ein Verbot der Gesichtserkennung

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sollte verboten werden. Dies teilt die Niederländische Datenschutzbehörde (AP) am Montag auf der Grundlage des Europäischen Datenschutzrats (EDPB) mit.

Der EDSB besteht aus den Datenschutzbeauftragten aller EU-Länder. Zusammen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten reagierten sie auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für künstliche Intelligenz (KI). Darin heißt es, dass Regierungen solche Techniken beispielsweise zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten anwenden können.

Der EDSB und der EDSB sind jedoch der Ansicht, dass die Risiken der Gesichtserkennung zu hoch sind, um diese Technik im öffentlichen Raum zuzulassen. Dies gilt auch für ähnliche Techniken wie Spracherkennung und Bewegungserkennung.

„Eine Kamera mit Gesichtserkennung sieht nicht nur, was Sie tun,sondern identifiziert Sie sofort. Er sieht sofort, wer Sie sind“, sagt Aleid Wolfsen, Vorsitzender der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) und stellvertretender Vorsitzender der EDPB.

Darüber hinaus befürworten die Regulierungsbehörden ein Verbot von KI-Systemen, die Menschen nach ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Sexualität oder politischer Präferenz in Gruppen einteilen. Dies würde zu Diskriminierung führen. Sie wollen auch ein Verbot von Systemen, die Emotionen erkennen.

Die Regulierungsbehörden sind der Ansicht, dass die Europäische Kommission den Legislativvorschlag ändern sollte. Viele der Regeln wären nicht klar genug beschrieben worden. Das Gesetz sollte auch besser an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden.

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