Nachrichtenverlage möchten, dass die Europäische Union Teile der australischen Gesetzgebung kopiert, die große Technologieunternehmen wie Facebook und Google dazu zwingt, für die Übernahme von Nachrichten zu bezahlen. Inzwischen wurde eine Lobby eingerichtet.
Laut Verlegern sollte es auch in der Europäischen Union ein verbindliches Schiedsverfahren geben, wenn Verlage und Technologieunternehmen bei der Veröffentlichung von Inhalten auf Technologieplattformen keine Einigung über Zahlungen erzielen. Sie wollen, dass eine Sonderklausel in die im Dezember vorgeschlagene Gesetzgebung zur Einschränkung der großen Technologieunternehmen aufgenommen wird, das sogenannte Digital Markets Act.
Die Branche sieht ihre Chance, das Problem jetzt voranzutreiben, nachdem Facebook aufgehört hat, Nachrichten in diesem Land als Reaktion auf eine ähnliche australische Maßnahme zu teilen. Publisher haben in den letzten Jahren aufgrund des Aufkommens digitaler Plattformen, die an Werbebudgets verloren haben, viele Werbeeinnahmen verloren.
Laut dem European Publishers Council ist klar, dass Tech-Unternehmen ohne den australischen Ansatz Gefahr laufen, vor Verhandlungen davonzulaufen und sich möglicherweise vollständig von den Märkten zurückzuziehen. Die EU hat sich nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Industrie und Politik bereits auf ein separates Urheberrechtsgesetz geeinigt, das Verlagen dabei helfen soll, Entschädigung von den Plattformen zu verlangen.
Für einige Verlage gehen die Regeln nicht weit genug. Frankreich ist bisher eines der wenigen Länder, das das Urheberrecht anwendet, aber die französische Wettbewerbsbehörde musste letztes Jahr eingreifen, um Google, das Teil von Alphabet ist, zu zwingen, für die Anzeige von Nachrichten zu bezahlen. Als Frankreich das Gesetz verabschiedete, entfernte Google seine Suchergebnisse für Nachrichten. Anfang dieses Jahres wurde vereinbart, dass individuelle Lizenzvereinbarungen ausgehandelt werden.
„Die Technologiegiganten finden immer noch Wege, ihren Verpflichtungen gegenüber Verlegern zu entgehen, selbst wenn die EU-Urheberrechtsregeln eingehalten werden“, sagte Wout van Wijk, Executive Director von News Media Europe, einer Dachorganisation nationaler Verlegerverbände. „Wir würden eine Klausel begrüßen, die verbindliche Schiedsgerichte verbindlich macht.“