Ausland

Das Europäische Parlament stimmt nach einem Arbeitstag für die Zahlung von Ausländern ab

Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten müssen bereits nach einem Arbeitstag in Belgien Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Diesen Standpunkt hat das Europäische Parlament heute in Straßburg vertreten. Derzeit müssen diese Arbeitnehmer mindestens drei Monate in Belgien gearbeitet haben, bevor sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Mit 345 Ja-Stimmen, 287 Ja-Stimmen und 24 Enthaltungen stimmte die Hemisphäre der Auffassung zu, dass Arbeitnehmer aus der EU nach einem Tag Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat Arbeitslosengeld beantragen können. Dies bedeutet nicht, dass Arbeitslose aus anderen Mitgliedstaaten in Belgien sofort eine Entschädigung erhalten würden. Sie müssen bereits in einer anderen Zeit in der Europäischen Union gearbeitet haben.

Trotzdem führt der Vorschlag zu Unzufriedenheit unter den belgischen Abgeordneten. In unserem Land gilt seit 2016 die Regel, dass EU-Arbeitnehmer drei Monate in den Niederlanden gearbeitet haben müssen, bevor sie Anspruch auf eine Leistung haben.

„Dies gefährdet die Nachhaltigkeit unserer sozialen Sicherheit“, sagt Helga Stevens (N-VA).

Stevens weist darauf hin, dass das Parlament auch der Meinung ist, dass Arbeitnehmer die Arbeitslosenunterstützung für sechs Monate in einen anderen Mitgliedstaat bringen können. „Eine Reise nach Belgien ist sehr interessant. Weil ein belgisches Arbeitslosengeld schnell viel höher ist als ein bulgarischer Lohn „, schließt sie. N-VA stimmte wie Gerolf Annemans (Vlaams Belang), Hilde Vautmans und Lieve Wierinck (Open Vld) gegen die Position des Parlaments.

Tom Vandenkendelaere (CD & V) hat ebenfalls ein Problem mit dem Recht auf Arbeitslosengeld nach einem Tag, doch wie Kathleen Van Brempt (sp.a) und sein Parteimitglied Ivo Belet entschied er sich für eine Enthaltung. „Die Begründung ist, dass man in einem Integrationsprozess schneller Menschen mit Leistungen erwirtschaften kann, aber die Situation in Belgien ist unterschiedlich, da die Arbeitslosenleistungen nicht zeitlich begrenzt sind“, erklärt er.

Die Europaabgeordneten müssen noch mit den europäischen Arbeitsministern über den Vorschlag verhandeln. Minister für Arbeit Kris Peeters (CD & V) plädiert auch für die Beibehaltung der Dreimonatsschwelle, aber genügend Mitgliedstaaten haben bereits im Juni einen Einmonatszeitraum vereinbart. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments reduzierte dies auf einen Tag.

In ihren ursprünglichen Vorschlägen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat Kommissarin Marianne Thyssen übrigens auch einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen.

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