Die Walliser Kantonalbank (WKB) wird gegen ihren ehemaligen Bankchef, Jean-Daniel Papilloud, eine Zivilhaftungsklage einreichen. Zu diesem Schluss sei man nach Vorliegen eines externen Sachverständigenberichts gelangt, teilte die Bank am Montagabend mit. Auslöser ist ein vor Jahren vergebener Kredit an ein Unternehmen das später in Konkurs ging.
Im Kern geht es um einen Kredit, den die Bank an die im Jahr 2013 in Konkurs gegangene Firma Alkopharma vergeben hatte. Im Rahmen dieser Kreditvergabe hatte die WKB einen Schaden in Höhe von 21,6 Millionen Franken erlitten, der zulasten der Rechnungen der Jahre 2011 und 2012 gegangen war. Papilloud, der damals der Chef der Bank war, wurde in Westschweizer Medien eine zweifelhafte zur besagten Firma vorgeworfen.
Untersuchung durchgeführt
Die WKB habe im vorliegenden Sachverhalt in voller Transparenz mit der Finanzmarktaufsicht (Finma) eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben, welche von der Treuhandfirma Ernst&Young durchgeführt wurde. Weiter seien die in der Untersuchung festgestellten Sachverhalte von zwei externen Sachverständigen, Rechtsprofessoren an der Universität, juristisch geprüft worden.
Die externen Juristen seien zum Schluss gekommen, dass die Sachverhaltselemente ausreichend seien, um gegen Papilloud zu klagen. Das Governance-System der Bank und die internen Regeln über Interessenkonflikte seien derweil im Bericht als adäquat beurteilt worden.
Weiter bestätigte die WKB die anlässlich der Berichterstattung zum ersten Halbjahr gemachten Aussagen zu den Geschäftsaussichten. Nach wie vor geht die Bank davon aus, dass man 2018 ein operatives Ergebnis und einen Jahresgewinn erreichen wird, die über dem Vorjahresergebnis liegen.
mk/
Quelle: AWP