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Die 2. Säule kann auch ablöschen

Was kriegt man als Antwort, wenn man seiner Pensionkasse eine Frage zu freiwilligen Einkäufen stellt? Eine deftige Portion Juristen-Kauderwelsch.

Eine Physiotherapeutin will freiwillige Einkäufe in ihre Pensionskasse tätigen. Das ist eine sehr gute Idee: Sie wird im Alter eine höhere Rente bekommen, erhöht den finanziellen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit und kann den Einkauf erst noch vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.

Die Frau, Ende 50, die ich persönlich kenne, ist noch nicht lange bei der Pensionskasse versichert. Sie hat deshalb gemäss der BVG-Vorsorgestiftung Physioswiss eine grosse Einkaufslücke von gut 220’000 Franken. So viel könnte sie theoretisch einzahlen, um voll eingekauft zu sein. Nun schreibt ihr die Vorsorgestiftung: Von der maximal möglichen Einkaufssumme sei abzuziehen: „Guthaben in der Säule 3a aus der Zeit als Selbstständigerwerbender ohne 2. Säule für den Teil, der das grösstmögliche Guthaben übersteigt, das in der Säule 3a bei gleichzeitiger Versicherung in der 2. Säule möglich ist.“

Liebe Leser, gibt es jemand unter Euch, der nicht Eidgenössisch diplomierter Pensionskassenleiter, Mitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, Professor Dr. Dr. honorum causa der Jurisprudenz oder sonst ein verdammt gescheites Haus ist, der oder die diesen Satz versteht?

Ich beschäftige mich seit über 20 Jahren intensiv mit der beruflichen Vorsorge, sass während gefühlten zehn Jahren als Arbeitnehmervertreter in zwei Stiftungsräten, aber diesen Satz, liebe Physiotherapeutin, verstehe ich auch nicht.

Glücklicherweise habe ich so etwas wie einen direkten Draht zum Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dort sitzen Juristinnen und Juristen, die mir das Fachchinesisch übersetzen können.

Etwa so habe ich die Erklärung der Juristin verstanden: Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, darf derzeit maximal 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern geltend machen. Bei Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse beträgt der maximale Steuerabzug 33’840 Franken. Man spricht auch vom kleinen und vom grossen Abzug.

Angenommen, eine Person ohne Pensionskasse profitiert viele Jahre vom grossen Abzug und tritt erst später in eine Pensionskasse ein. Will sie sich nun voll einkaufen, so wäre sie gegenüber jenen Mitversicherten bevorteilt, die schon länger in der Pensionskasse versichert sind und in all den Jahren nur den kleinen 3a-Abzug vornehmen konnten.

Deshalb muss von der gesamten möglichen Einkaufssumme der Betrag in Abzug gebracht werden, den jemand durch den grossen Abzug mehr in die Säule 3a einzahlen konnte als jemand mit dem kleinen Abzug.

Was ist das Hauptproblem unserer 2. Säule? Es ist nicht der zu hohe Umwandlungssatz, nicht der Koordinationsabzug, nicht die Quersubventionierung von aktiv zu passiv Versicherten. Das Hauptproblem der beruflichen Vorsorge liegt darin, dass sie unsäglich kompliziert ist. 

Quelle: AWP

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