KLM könnte letztendlich immer noch für einen Teil der saftigen Nachzahlung aufkommen müssen, die das niederländische Finanzamt bei zwei in der Schweiz lebenden Piloten eingefordert hat. Die Piloten sind der Ansicht, dass die Fluggesellschaft sich nicht als guter Arbeitgeber erwiesen hat, indem sie sie nicht vor der Änderung eines Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und der Schweiz im Jahr 2012 gewarnt hat. Das Berufungsgericht in Amsterdam wies diese Beschwerden ab, aber der oberste Gerichtshof der Niederlande hält eine neue Entscheidung in dieser Angelegenheit für erforderlich.
Für die Piloten macht das endgültige Urteil einen großen Unterschied. Das Finanzamt forderte von ihnen im Jahr 2017 und 2018 jeweils noch 1,1 Millionen Euro und 600.000 Euro an nachträglichen Steuern. Dieses Geld sollten sie dem Staatsschatz schulden, da sie nach 2012 nicht mehr von der Zahlung von Einkommensteuern in den Niederlanden befreit waren.
Die Piloten verlangten daraufhin von KLM, dass die Fluggesellschaft diese Kosten und weiteren finanziellen Schaden tragen sollte. Denn das Unternehmen habe seiner Pflicht als guter Arbeitgeber nicht nachkommen, indem es nicht vor der Änderung des niederländisch-schweizerischen Abkommens gewarnt habe, obwohl das Unternehmen eine große Abteilung hat, die sich mit Steuerangelegenheiten befasst.
Das Amtsgericht entsprach teilweise diesen Beschwerden und entschied, dass KLM die Hälfte der Kosten tragen müsse. Aber in der Berufung hat das Gericht diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Es wäre für die Fluggesellschaft nämlich nicht machbar, die Steuervorschriften für alle Mitarbeiter in verschiedenen Ländern, die auch alle unterschiedliche private Umstände haben, zu verfolgen.
Aber der oberste Gerichtshof zweifelt an dieser Interpretation. Einerseits sind Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich, ihre Steuern korrekt zu zahlen, aber in bestimmten Fällen muss auch der Arbeitgeber warnen, wenn bei der Steuererklärung etwas schief zu gehen droht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffenden Informationen auch für die Einbehaltung der Lohnsteuer relevant sind, wofür Arbeitgeber in der Regel verantwortlich sein müssen. Der oberste Gerichtshof möchte daher, dass das Berufungsgericht in Den Haag den Fall erneut prüft und eine Entscheidung trifft.