Ausland

Ausländische Steuerpflicht in den Niederlanden für Swiss KLM Pilot

Das Bezirksgericht Zeeland-West-Brabant entscheidet, dass der Inspektor eine neue Tatsache hat, weil er erst 2017 herausgefunden hat, dass KLM ab 2012 zu Unrecht Lohnsteuer für in der Schweiz lebende Piloten einbehalten und keine Lohnsteuer gezahlt hat.

X besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft und lebt in der Schweiz. Seit 1991 arbeitet er als Pilot für KLM. Als Berufspilot auf Interkontinentalflügen von durchschnittlich 72 Stunden verbringt X etwa drei Stunden auf niederländischem Territorium. Außerdem ist er ab und zu zum Training hier. Strittig ist, welcher Staat berechtigt ist, auf seine Löhne zu erheben. Nach Angaben des Inspektors wurde die Steuerpflicht nach dem Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und der Schweiz im Jahr 2012 an die Niederlande abgetreten. Strittig sind die (Folge-)Angriffe im IB-Bereich über die Jahre 2012 bis 2016 sowie eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 22.945 €. KLM hat in diesen Jahren keine Lohnsteuern einbehalten, aber nationale Versicherungsprämien einbehalten.

Das Bezirksgericht Zeeland-West-Brabant stellt fest, dass der Inspektor eine neue Tatsache hat, weil er erst 2017 herausgefunden hat, dass KLM zu Unrecht Lohnsteuer für in der Schweiz lebende Piloten einbehalten und keine Lohnsteuer gezahlt hat. Der Prüfer ist nicht verpflichtet, von sich aus die Folgen einer Vertragsänderung für einzelne Steuerpflichtige zu untersuchen. Die Beschäftigung gilt als vollständig in den Niederlanden erfüllt und X ist hier im Ausland steuerpflichtig. X gibt vergeblich an, dass alle Kernentscheidungen in Frankreich getroffen werden, so dass die eigentliche Führung von KLM seit der Fusion mit Air France nicht mehr in den Niederlanden sitzen würde. Auch X beruft sich vergeblich auf den Gleichheitsgrundsatz. Seeleute niederländischer Reeder, die in Deutschland leben, sind keine vergleichbaren Fälle. Das Bußgeld wird aufgehoben, weil X eine plädierbare – wenn auch nachweislich falsche – Position hatte. Nur eine Beschwerde von X ist begründet.

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