Die von Deutschland im vergangenen Frühjahr eingeführten strengen Coronavirus-Maßnahmen waren legal. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das Urteil könnte den Weg für neue, strengere Maßnahmen im Land ebnen.
Im Frühjahr waren die sozialen Kontakte begrenzt, eine Ausgangssperre eingeführt und Schulen geschlossen. Die im April eingeführten Maßnahmen sollten die dritte Infektionswelle stoppen.
Nach Ansicht des Gerichts verletzten die Maßnahmen mehrere Grundrechte, seien aber wegen „der extremen Gefahr der Pandemie“ zulässig.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz werden am Dienstag mit den Ministerpräsidenten der Länder über eine Verschärfung der Coronavirus-Maßnahmen beraten. Die Konsultation erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Anzahl der Infektionen rapide zunimmt und immer mehr Krankenhäuser Coronavirus-Patienten aufgrund von Menschenmassen übertragen lassen müssen.
In Deutschland sind über 68% der Bevölkerung vollständig gegen COVID-19 geimpft. Vor allem im Süden und Osten des Landes werden weniger Menschen geimpft. Dort ist die Coronavirus-Situation ernster als im Norden und Westen, wohin Coronavirus-Patienten geflogen werden. Die Behörden haben die Bewohner wiederholt aufgefordert, sich impfen zu lassen, und immer mehr Menschen scheinen darauf zu reagieren.
In Deutschland ist ein Coronapas Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Seit letzter Woche ist eine solche Eintrittskarte auch im öffentlichen Verkehr und an Arbeitsplätzen obligatorisch. Darüber hinaus gilt in Teilen des Landes die 2G-Politik, was bedeutet, dass nur geimpfte oder geheilte Menschen Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios und Museen erhalten.